Verbotene Werbung für lizenzfreie Online-Glücksspiele
2 S. 1 GlüStV 2.1.1.1.2 Merkmale des § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV 2.2.1 Zielorientierung der Werbestimmungen des GlüÄndStV 2.2.2 Werberichtlinie gem § 5 Abs. 4 GlüÄndStV 2.2.3 Irreführungsverbot, Spieler-, Jugendschutz und Hinweispflichten 2.2.4 Werbeverbote nach § 5 Abs. 3 GlüÄndStV 2.2.4.1.2 Problematik der Dauerwerbe- und Ziehungssendungen 2.2.4.3 Ausnahme vom Verbot der Werbung im Fernsehen und im Internet 2.2.5 Verbot der Werbung für unerlaubtes Glücksspiel 2.2 Definition der Werbung und Absatzförderung 2.1 Weitere Diskussion und Aktionsplan für Glücksspiel in EU 3.1 Allgemeine Anmerkungen – wirtschaftlicher Charakter des Glücksspiels 3.2 Rolle der Grundfreiheiten als Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote 3.3.2 Beschränkende Wirkung der Glücksspielwerbebestimmungen 3.3.2.2 Glücksspielwerbebestimmungen der Vergleichsstaaten – Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit? 3.4.3 Rechtfertigung der offenen und cas glucksspielmarkt deutschland versteckten Diskriminierungen Übersicht der Rechtsprechung des EuGH zum Glücksspielwesen 2.1 Großzügiger mitgliedstaatlicher Spielraum: Schindler, Läärä, Anomar und Zenatti 2.2 Der Wandel: Gambelli und Placanica 2.3 Zwei Schritte zurück: Liga Portuguesa 2.4 Zum Werbeverhalten: Ladbrokes, Sporting Exchange und Sjöberg Gerdin 2.5 Zur Kohärenz: Carmen Media und Markus Stoß 2.6 Weitere Entwicklung: Zeturf und Dickinger & Ömer 2.7 Neueste Entwicklungen: HIT LARIX, Sia Garkalns und Stanleybet Die zulässigen Rechtfertigungsgründe der Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit im Glücksspielbereich 4.1.2 Wird für die Feststellung der Ungeeignetheit der Beschränkung zur Zielerreichung eine besondere Schwere der Inkohärenz verlangt?
- Verbot von Glücksspielwerbung in den öffentlich-rechtlichen Medien
- Werbebeschränkungen für Sportwetten im Fernsehen vor 21 Uhr
- Verpflichtender Warnhinweis "Spiel mit Verantwortung" in allen Anzeigen
- Verbot von Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet
- Einschränkungen für Werbepartnerschaften mit Sportvereinen
- Verbot von Werbung für Glücksspiele ohne deutsche Lizenz
4.1.4 Kohärenzprüfung und Ziele der Glücksspielregulierung 1.1 Unionsrechtliche Vorgaben in der ausgewählten Rechtsprechung der deutschen Gerichte nach Carmen Media und Markus Stoß 1.2 Kritik der Werbepraxis des Monopolträgers nach dem GlüStV 2008 2.1 Rechtfertigungsgründe – Zentralnorm des § 1 GlüÄndStV 2.2 Verhältnismäßigkeitsprüfung der Werbebestimmungen des GlüÄndStV 2.2.1 Abstrakte Geeignetheit zur Zielerreichung 2.2.2 Konkrete Geeignetheit zur Zielerreichung – Kohärenzprüfung 2.2.2.1 Werbebestimmungen des GlüÄndStV und die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs 2.2.2.1.1 § 5 Abs. 1 GlüÄndStV und die Werberichtlinie gem § 5 Abs 4 GlüÄndStV 2.2.2.1.2 § 5 Abs 3 GlüÄndStV und die Werberichtlinie gem § 5 Abs 4 GlüÄndStV 2.2.2.1.3 § 5 Abs. 5 GlüÄndStV – das Verbot der Bewerbung des unerlaubten Glücksspiels 2.2.2.1.4 Praktische Kohärenz – Werbeverhalten der Glücksspielanbieter in Deutschland 2.2.2.2 Werbebestimmungen des GlüÄndStV und der Jugend- und Spielerschutz 2.2.2.3 § 26 Abs. 1 GlüÄndStV – Werbung für Spielhallen Rechtfertigungsgründe – Section 1 Gambling Act 2005 und Section 4 National Lottery Act 1993 2.1 Gambling Act 2005 – keine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit 2.2 CAP- und BCAP-Codes und der Verhaltenskodex der Glücksspielindustrie 2.2.2.1 Abstrakte Geeignetheit zur Zielerreichung 2.2.2.2 Konkrete Geeignetheit zur Zielerreichung I. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Änderungsvorschläge Die vorliegende Dissertation wäre ohne die Unterstützung von vielen, wunderbaren Personen nicht entstanden. Daher möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um meinen großen Dank zum Ausdruck zu bringen. An erster Stelle möchte ich mich herzlich bei meinem Doktorvater Herrn Professor Dr.
| Jahr | Geschätzte Werbeausgaben (in Mio. €) | Stärkstes Medium | Trend / Bemerkung |
|---|---|---|---|
| 2021 | ~ 250 | Internet | Vor Marktregulierung, viele ausländische Anbieter |
| 2022 | ~ 180 | Internet | Rückgang durch verschärfte Regulierung und Werbeverbote |
| 2023 | ~ 220 | TV | Anstieg durch Werbung lizenzierter Sportwettenanbieter im TV |
| 2024 (Prognose) | ~ 260 | TV & Internet | Weiterer Anstieg erwartet nach voller Marktöffnung |
Dr. Dr. h.c. Franz Jürgen Säcker bedanken, dass er mir die Möglichkeit gegeben hat, diese Arbeit unter seiner Leitung zu verfassen. Ich danke insbesondere für seine Rat und die Freiheit, die er mir bei der Verfassung dieser Dissertation gegeben hat. Herrn Professor Dr. Steffen Hindelang bin ich für sein zweites Gutachten zu Dank verpflichtet. Ganz besonderen Dank schulde ich meinen lieben Eltern Elżbieta und Wojciech Olbryś, die mir das Studium und die Promotion ermöglicht haben und stets an mich geglaubt haben. Ich danke auch meiner Schwester Paulina Olbryś für ihren Rat und aufbauende Worte, die ich bei der Anfertigung dieser Arbeit so sehr gebraucht habe. Meinen Großeltern möchte ich für Ihre Hilfsbereitschaft und Aufmunterung von ganzem Herzen danken. Mein allergrößter Dank gilt jedoch meinem Mann Dr. Grzegorz Sobieszuk, der mich stets bestärkt hat, wenn ich an mir gezweifelt habe. Als Dank für seine ständige Unterstützung widme ich ihm diese Arbeit. Der Glücksspielmarkt stellt einen der am schnellsten wachsenden Wirtschaftssektoren dar. Da beim Glücksspiel sowohl das Thema der großen Geldsummen als auch menschlichen Schwächen in Frage kommt, wird die Regulierung dieses Bereichs nicht nur auf der nationalen, sondern auch auf der europäischen Ebene zur Diskussion gestellt. Seit der Entstehung des Glücksspiels um Geld müssen sich die Staaten mit dem Dilemma, „ob und in welchem Ausmaß das Glücksspiel toleriert werden kann, und wer die Nutznießer der durch das Glücksspiel bewirkten enormen Vermögensverschiebungen sein sollen“1, auseinandersetzen. Die Mitgliedstaaten genießen einen großen Ermessensspielraum hinsichtlich der nationalen Glücksspielregulierung, wobei die aus dem Glücksspiel folgenden Gefahren der Spielsucht und Kriminalität die weitreichenden Beschränkungen in diesem Wirtschaftsektor begründen sollen. Der Einsatz einer Reihe normativer Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten zur Begrenzung der Glücksspieltätigkeiten wird jedoch nicht zuletzt dadurch motiviert, dass die Mitgliedstaaten das erhebliche Potenzial des Glücksspiels im Hinblick auf dessen Finanzvolumen für sich selbst entdeckt haben und die aus dem Glücksspiel folgenden Einnahmen am liebsten in den Staatshaushalt lenken würden.2 Die Beibehaltung des richtigen Gleichgewichts zwischen der Suchtprävention und der Suchtförderung wird den Mitgliedstaaten zusätzlich durch den Einfluss des Unionsrechts auf die nationalen Rechtssysteme erschwert. Denn in Anbetracht der fehlenden sekundärrechtlichen Regelung in diesem Bereich und des wirtschaftlichen Charakters des Glücksspiels muss bei der nationalen Glücksspielregulierung auch den Vorgaben der Grundfreiheiten Rechnung getragen werden. Der vorliegende Balancekat der Mitgliedstaaten kommt besonders bei der cas online casino 5 euro einzahlung online banking Regulierung der Glücksspielwerbung zum Ausdruck und stellt dementsprechend den Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit dar. Diese Studie wurde im Juni 2013 vorgelegt. Aus diesem Grund konnten nur die Literatur und die Rechtsprechung berücksichtigt werden, die zu diesem Zeitpunkt verfügbar waren. Das Ziel der vorliegenden Arbeit liegt in der Untersuchung der Unionsrechtskonformität der Glücksspielwerberegelungen in Deutschland, Großbritannien und Polen. Die Beispiele der Vergleichsstaaten veranschaulichen die Vielfalt der möglichen Werberegimes bezogen auf Glücksspiel, wobei die britischen Werberegelungen den liberalsten und die polnische den restriktivsten Ansatz darstellen.
DFB: "Das Geld kommt dem Fußball zugute"
Die Arbeit endet mit dem Ausblick auf die zukünftigen Entwicklungen hinsichtlich der Glücksspielbranche auf nationaler und unionsrechtlicher Ebene. 1 Gebhardt, in: Gebhardt/Grüsser-Sinopoli, Glücksspiel in Deutschland, S. 4. Die Glücksspielproblematik ist in den letzten Jahren sehr brennend geworden. Der Grund dafür liegt nicht zuletzt in einer steigenden Dynamik des Glücksspielsektors und den daraus fließenden Einnahmen. Die vorliegende Erörterung wird in vier Teile gegliedert.
DFB nicht der einzige Profiteur von Glücksspiel-Werbung im Fußball
h.c. Franz Jürgen Säcker bedanken, dass er mir die Möglichkeit gegeben hat, diese Arbeit unter seiner Leitung zu verfassen. Ich danke insbesondere für seine Rat und die Freiheit, die er mir bei der Verfassung dieser Dissertation gegeben hat. Herrn Professor Dr. Steffen Hindelang bin ich für sein zweites Gutachten zu Dank verpflichtet.
Glücksspiel kann süchtig machen
Ganz besonderen Dank schulde ich meinen lieben Eltern Elżbieta und Wojciech Olbryś, die mir das Studium und die Promotion ermöglicht haben und stets an mich geglaubt haben. Ich danke auch meiner Schwester Paulina Olbryś für ihren Rat und aufbauende Worte, die ich bei der Anfertigung dieser Arbeit so sehr gebraucht habe. Meinen Großeltern möchte ich für Ihre Hilfsbereitschaft und Aufmunterung von ganzem Herzen danken. Mein allergrößter Dank gilt jedoch meinem Mann Dr. Grzegorz Sobieszuk, der mich stets bestärkt hat, wenn ich an mir gezweifelt habe.
Kinder und Jugendliche schützen
Als Dank für seine ständige Unterstützung widme ich ihm diese Arbeit. Der Glücksspielmarkt stellt einen der am schnellsten wachsenden Wirtschaftssektoren dar. Da beim Glücksspiel sowohl das Thema der großen Geldsummen als auch menschlichen Schwächen in Frage kommt, wird die Regulierung dieses Bereichs nicht nur auf der nationalen, sondern auch auf der europäischen Ebene zur Diskussion gestellt. Seit der Entstehung des Glücksspiels um Geld müssen sich die Staaten mit dem Dilemma, „ob und in welchem Ausmaß das Glücksspiel toleriert werden kann, und wer die Nutznießer der durch das Glücksspiel bewirkten enormen Vermögensverschiebungen sein sollen“1, auseinandersetzen. Die Mitgliedstaaten genießen einen großen Ermessensspielraum hinsichtlich der nationalen Glücksspielregulierung, wobei die aus dem Glücksspiel folgenden Gefahren der Spielsucht und Kriminalität die weitreichenden Beschränkungen in diesem Wirtschaftsektor begründen sollen. – setzt sich mit dem Glücksspielbegriff in Vergleichsstaaten auseinander. Obwohl intuitiv bewusst ist, was als Glücksspiel eingestuft werden soll, erweist sich die Festlegung einer klaren legalen Glücksspieldefinition in der Praxis als schwierig. Folglich werden angesichts des Fehlens einer einheitlichen, sekundärrechtlichen Glücksspieldefinition im Kapitel B die entsprechenden Begriffsbestimmungen in den Vergleichsstaaten analysiert. Allerdings zeigt Kapitel B, dass schon die Präzisierung des Glücksspielbegriffs maßgebliche Streitigkeiten auf der nationalen Ebene auslösen kann. Nach der Präzisierung des Glücksspielbegriffs werden im Kapitel C. die Glücksspielwerberegimes in Deutschland, Großbritannien und Polen besprochen.
Kurz und knapp:
Kapitel C. stellt eine umfassende Analyse der nationalen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur zur Glücksspielwerbung in den Vergleichsstaaten dar.
- Vorgaben für die klare Darstellung von Gewinnwahrscheinlichkeiten
- Verbot von Werbung, die Spielteilnahme mit sozialem Erfolg verbindet
- Pflicht zur Nennung der gesetzlichen Mindestdauer für Verträge in Werbung
- Beschränkungen für Werbung während Live-Sportübertragungen
Da jedoch die Beurteilung der Unionsrechtskonformität der mitgliedstaatlichen Glücksspielwerbebestimmungen systematisch, also im Rahmen des jeweiligen Glücksspielrechtssystems und damit mit Berücksichtigung der anderen Vorschriften erfolgt, werden im Kapitel C. auch die wichtigsten Grundsätze der jeweiligen Glücksspielrechtssysteme erläutert. In dem nächsten Teil der vorliegenden Arbeit werden die unionsrechtlichen Rahmen für die Beurteilung der Glücksspielwerberegelungen zusammengefasst. Folglich erläutert der erste Abschnitt des cas casino mit 10 euro mindesteinzahlung bonus Kapitels D. die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der nationalen Regelungen einschlägigen Grundsätze des Unionsrechts. Der zweite Teil stellt eine ausführliche Analyse der Rechtsprechung des EuGH zum Glücksspielwesen dar. Demnach werden die einzelnen Urteile des EuGH nacheinander analysiert, wobei sie in die die wichtigsten Meilensteine veranschaulichenden Blöcke aufgeteilt werden.
Kläger stört sich an Werbewirkung auch in übrigen Bundesländern
stellt eine umfassende Analyse der nationalen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur zur Glücksspielwerbung in den Vergleichsstaaten dar. Da jedoch die Beurteilung der Unionsrechtskonformität der mitgliedstaatlichen Glücksspielwerbebestimmungen systematisch, also im Rahmen des jeweiligen Glücksspielrechtssystems und damit mit Berücksichtigung der anderen Vorschriften erfolgt, werden im Kapitel C. auch die wichtigsten Grundsätze der jeweiligen Glücksspielrechtssysteme erläutert. In dem nächsten Teil der vorliegenden Arbeit werden die unionsrechtlichen Rahmen für die Beurteilung der Glücksspielwerberegelungen zusammengefasst. Folglich erläutert der erste Abschnitt des cas casino mit 10 euro mindesteinzahlung bonus Kapitels D.
1. Glücksspielbegriff im Unionsrecht
die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der nationalen Regelungen einschlägigen Grundsätze des Unionsrechts. Der zweite Teil stellt eine ausführliche Analyse der Rechtsprechung des EuGH zum Glücksspielwesen dar. Demnach werden die einzelnen Urteile des EuGH nacheinander analysiert, wobei sie in die die wichtigsten Meilensteine veranschaulichenden Blöcke aufgeteilt werden. Die detaillierte Erörterung der Rechtsprechung des EuGH ermöglicht den Raum für die kritische Auseinandersetzung mit der EuGH-Judikatur und erlaubt, den Entwicklungsprozess der unionsrechtlichen Rechtfertigungsprüfung für die Beschränkungen der Grundfreiheiten in dem Glücksspielbereich darzubieten. Der dritte Teil des Kapitels D.
Radikales Umdenken notwendig
verleiht der zahlreichen und manchmal schwer übersichtlichen Rechtsprechung des EuGH den strukturierten Rahmen, in dem die durch den EuGH formulierten ← 14 15 → Maßstäbe zusammengefasst werden und der klare Aufbau der Rechtfertigungsprüfung ausgearbeitet wird. Dieser wird folglich in dem Kapitel E. zur Beurteilung der Vereinbarkeit der nationalen Glücksspielwerberegimes der Vergleichsstaaten mit dem Unionsrecht angewendet. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Untersuchung werden ferner in dem letzten Kapitel F. präsentiert und die entsprechenden Änderungen der gegenwärtigen Rechtslage werden vorgeschlagen. Die detaillierte Erörterung der Rechtsprechung des EuGH ermöglicht den Raum für die kritische Auseinandersetzung mit der EuGH-Judikatur und erlaubt, den Entwicklungsprozess der unionsrechtlichen Rechtfertigungsprüfung für die Beschränkungen der Grundfreiheiten in dem Glücksspielbereich darzubieten. Der dritte Teil des Kapitels D. verleiht der zahlreichen und manchmal schwer übersichtlichen Rechtsprechung des EuGH den strukturierten Rahmen, in dem die durch den EuGH formulierten ← 14 15 → Maßstäbe zusammengefasst werden und der klare Aufbau der Rechtfertigungsprüfung ausgearbeitet wird. Dieser wird folglich in dem Kapitel E.
| Werbekanal | Erlaubnisstatus | Besondere Einschränkungen | Zeitliche Beschränkung (falls vorhanden) |
|---|---|---|---|
| Fernsehen | Eingeschränkt erlaubt | Nur nach 21:00 Uhr, Keine Sportwerbung live | 21:00 - 06:00 Uhr |
| Radio | Eingeschränkt erlaubt | Verbot während Kindersendungen | Keine pauschale Sperrzeit |
| Internet (Display) | Erlaubt mit Auflagen | Altersverifikation vor Zugang, Jugendschutzfilter | Keine |
| Soziale Medien | Hoch umstritten / eingeschränkt | Strikte Altersgating, Verbot von Hashtags, die Minderjährige ansprechen | Keine |
| Printmedien | Erlaubt | Nicht in Jugendzeitschriften oder -beilagen | Keine |
zur Beurteilung der Vereinbarkeit der nationalen Glücksspielwerberegimes der Vergleichsstaaten mit dem Unionsrecht angewendet. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Untersuchung werden ferner in dem letzten Kapitel F. präsentiert und die entsprechenden Änderungen der gegenwärtigen Rechtslage werden vorgeschlagen. Die Arbeit endet mit dem Ausblick auf die zukünftigen Entwicklungen hinsichtlich der Glücksspielbranche auf nationaler und unionsrechtlicher Ebene. 1 Gebhardt, in: Gebhardt/Grüsser-Sinopoli, Glücksspiel in Deutschland, S. 4. Die Glücksspielproblematik ist in den letzten Jahren sehr brennend geworden.
I. Allgemeines zum Glücksspiel
2 S. 1 GlüStV 2.1.1.1.2 Merkmale des § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV 2.2.1 Zielorientierung der Werbestimmungen des GlüÄndStV 2.2.2 Werberichtlinie gem § 5 Abs. 4 GlüÄndStV 2.2.3 Irreführungsverbot, Spieler-, Jugendschutz und Hinweispflichten 2.2.4 Werbeverbote nach § 5 Abs. 3 GlüÄndStV 2.2.4.1.2 Problematik der Dauerwerbe- und Ziehungssendungen 2.2.4.3 Ausnahme vom Verbot der Werbung im Fernsehen und im Internet 2.2.5 Verbot der Werbung für unerlaubtes Glücksspiel 2.2 Definition der Werbung und Absatzförderung 2.1 Weitere Diskussion und Aktionsplan für Glücksspiel in EU 3.1 Allgemeine Anmerkungen – wirtschaftlicher Charakter des Glücksspiels 3.2 Rolle der Grundfreiheiten als Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote 3.3.2 Beschränkende Wirkung der Glücksspielwerbebestimmungen 3.3.2.2 Glücksspielwerbebestimmungen der Vergleichsstaaten – Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit?
Werbung mit berühmten Persönlichkeiten
3.4.3 Rechtfertigung der offenen und cas glucksspielmarkt deutschland versteckten Diskriminierungen Übersicht der Rechtsprechung des EuGH zum Glücksspielwesen 2.1 Großzügiger mitgliedstaatlicher Spielraum: Schindler, Läärä, Anomar und Zenatti 2.2 Der Wandel: Gambelli und Placanica 2.3 Zwei Schritte zurück: Liga Portuguesa 2.4 Zum Werbeverhalten: Ladbrokes, Sporting Exchange und Sjöberg Gerdin 2.5 Zur Kohärenz: Carmen Media und Markus Stoß 2.6 Weitere Entwicklung: Zeturf und Dickinger & Ömer 2.7 Neueste Entwicklungen: HIT LARIX, Sia Garkalns und Stanleybet Die zulässigen Rechtfertigungsgründe der Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit im Glücksspielbereich 4.1.2 Wird für die Feststellung der Ungeeignetheit der Beschränkung zur Zielerreichung eine besondere Schwere der Inkohärenz verlangt? 4.1.4 Kohärenzprüfung und Ziele der Glücksspielregulierung 1.1 Unionsrechtliche Vorgaben in der ausgewählten Rechtsprechung der deutschen Gerichte nach Carmen Media und Markus Stoß 1.2 Kritik der Werbepraxis des Monopolträgers nach dem GlüStV 2008 2.1 Rechtfertigungsgründe – Zentralnorm des § 1 GlüÄndStV 2.2 Verhältnismäßigkeitsprüfung der Werbebestimmungen des GlüÄndStV 2.2.1 Abstrakte Geeignetheit zur Zielerreichung 2.2.2 Konkrete Geeignetheit zur Zielerreichung – Kohärenzprüfung 2.2.2.1 Werbebestimmungen des GlüÄndStV und die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs 2.2.2.1.1 § 5 Abs. 1 GlüÄndStV und die Werberichtlinie gem § 5 Abs 4 GlüÄndStV 2.2.2.1.2 § 5 Abs 3 GlüÄndStV und die Werberichtlinie gem § 5 Abs 4 GlüÄndStV 2.2.2.1.3 § 5 Abs. 5 GlüÄndStV – das Verbot der Bewerbung des unerlaubten Glücksspiels 2.2.2.1.4 Praktische Kohärenz – Werbeverhalten der Glücksspielanbieter in Deutschland 2.2.2.2 Werbebestimmungen des GlüÄndStV und der Jugend- und Spielerschutz 2.2.2.3 § 26 Abs. 1 GlüÄndStV – Werbung für Spielhallen Rechtfertigungsgründe – Section 1 Gambling Act 2005 und Section 4 National Lottery Act 1993 2.1 Gambling Act 2005 – keine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit 2.2 CAP- und BCAP-Codes und der Verhaltenskodex der Glücksspielindustrie 2.2.2.1 Abstrakte Geeignetheit zur Zielerreichung 2.2.2.2 Konkrete Geeignetheit zur Zielerreichung I.
Drogenbeauftragter Blienert: „Müssen Prävention stärken, gerade wenn es um Suchtgefahren geht.“
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Änderungsvorschläge Die vorliegende Dissertation wäre ohne die Unterstützung von vielen, wunderbaren Personen nicht entstanden. Daher möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um meinen großen Dank zum Ausdruck zu bringen. An erster Stelle möchte ich mich herzlich bei meinem Doktorvater Herrn Professor Dr. Dr. Dr. Der Grund dafür liegt nicht zuletzt in einer steigenden Dynamik des Glücksspielsektors und den daraus fließenden Einnahmen.
I. Einleitung
Der Einsatz einer Reihe normativer Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten zur Begrenzung der Glücksspieltätigkeiten wird jedoch nicht zuletzt dadurch motiviert, dass die Mitgliedstaaten das erhebliche Potenzial des Glücksspiels im Hinblick auf dessen Finanzvolumen für sich selbst entdeckt haben und die aus dem Glücksspiel folgenden Einnahmen am liebsten in den Staatshaushalt lenken würden.2 Die Beibehaltung des richtigen Gleichgewichts zwischen der Suchtprävention und der Suchtförderung wird den Mitgliedstaaten zusätzlich durch den Einfluss des Unionsrechts auf die nationalen Rechtssysteme erschwert. Denn in Anbetracht der fehlenden sekundärrechtlichen Regelung in diesem Bereich und des wirtschaftlichen Charakters des Glücksspiels muss bei der nationalen Glücksspielregulierung auch den Vorgaben der Grundfreiheiten Rechnung getragen werden. Der vorliegende Balancekat der Mitgliedstaaten kommt besonders bei der cas online casino 5 euro einzahlung online banking Regulierung der Glücksspielwerbung zum Ausdruck und stellt dementsprechend den Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit dar. Diese Studie wurde im Juni 2013 vorgelegt. Aus diesem Grund konnten nur die Literatur und die Rechtsprechung berücksichtigt werden, die zu diesem Zeitpunkt verfügbar waren.
Sanktionen & Bußgelder: Was Verstöße kosten können
Das Ziel der vorliegenden Arbeit liegt in der Untersuchung der Unionsrechtskonformität der Glücksspielwerberegelungen in Deutschland, Großbritannien und Polen. Die Beispiele der Vergleichsstaaten veranschaulichen die Vielfalt der möglichen Werberegimes bezogen auf Glücksspiel, wobei die britischen Werberegelungen den liberalsten und die polnische den restriktivsten Ansatz darstellen. Die vorliegende Erörterung wird in vier Teile gegliedert. – setzt sich mit dem Glücksspielbegriff in Vergleichsstaaten auseinander. Obwohl intuitiv bewusst ist, was als Glücksspiel eingestuft werden soll, erweist sich die Festlegung einer klaren legalen Glücksspieldefinition in der Praxis als schwierig.
B. Werbung durch Influencer
Folglich werden angesichts des Fehlens einer einheitlichen, sekundärrechtlichen Glücksspieldefinition im Kapitel B die entsprechenden Begriffsbestimmungen in den Vergleichsstaaten analysiert. Allerdings zeigt Kapitel B, dass schon die Präzisierung des Glücksspielbegriffs maßgebliche Streitigkeiten auf der nationalen Ebene auslösen kann. Nach der Präzisierung des Glücksspielbegriffs werden im Kapitel C. die Glücksspielwerberegimes in Deutschland, Großbritannien und Polen besprochen. Kapitel C.
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